Wissenswert zum Medizinrecht: die Verjährung von AnsprüchenDie regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, was bedeutet, dass nach Ablauf dieses Zeitraums eine Forderung etwa auf Zahlung nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden kann, da der Schuldner nun berechtigt...
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