Überblick Medizinrecht

Die "Kanzlei Dr. Scholtz" vertritt Ihre Interessen im Medizinrecht schwerpunktmäßig bei der Wahrnehmung von Rechten aus dem Behandlungsvertrag zwischen Arzt oder Zahnarzt und Patient.

Hier spielt die Verantwortlichkeit für Behandlungsfehler die wichtigste Rolle, wobei
der Bereich der Arzthaftung auf Patienten- und auf Arztseite betreut wird, da die Kenntnis
beider Perspektiven sowohl zur Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und
Schmerzensgeld als auch für die Abwehr von Arzthaftungsklagen von großem Vorteil ist.
Von hoher Bedeutung in diesem Zusammenhang sind auch die rechtskonforme Aufklärung des Patienten sowie die Erfüllung ärztlicher Dokumentationspflichten.

Weitere Arbeitsbereiche der "Kanzlei Dr. Scholtz" im Medizinrecht sind die Hilfestellung bei Problemen mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und alle Aspekte zum Thema Patientenverfügung.

Mit einer Patientenverfügung kann sichergestellt werden, dass der Wille des Patienten bei Durchführung ärztlicher Behandlungsmaßnahmen auch in Situationen beachtet wird, in denen der Patient nicht mehr handlungsfähig ist und seinen Willen nicht mehr äußern kann. Davon sind insbesondere der höchst sensible Bereich lebensverlängernder Maßnahmen über einen längeren Zeitraum sowie Methoden der modernen Intensivmedizin betroffen.

Das besondere Interesse von Rechtsanwalt Dr. Scholtz an medizinrechtlichen Fragen wird durch sein Zweitstudium der Biologie noch verstärkt, in welchem Virologie einen Schwerpunkt bildete. Dabei belegte er Veranstaltungen zur Biologie der Viren an der Universität Hohenheim sowie zur Klinischen Virologie als Gaststudent an der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen. Die Diplomprüfung behandelte Retroviren, zu denen HIV sowie onkogene (= krebsverursachende) Viren gehören.

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