Überblick Rechtsgebiete Schweden

Die "Kanzlei Dr. Scholtz" bietet juristische Hilfe in Rechtsangelegenheiten mit Beziehung zu Schweden und anderen skandinavischen Ländern, soweit es rechtliche Probleme aus den Bereichen allgemeines Vertragsrecht, Kauf- und Lieferrecht, Grundstückserwerb und Erbrecht betrifft. Dadurch muss nicht sofort eine (oftmals kostenintensivere) Kanzlei im Ausland eingeschaltet werden. Bei Bedarf kann allerdings auf bewährte Zusammenarbeit mit ausländischen Anwälten zurückgegriffen werden - dies gilt vor allem, wenn ein Prozess im Ausland durchzuführen sein sollte.

Ausländisches Recht kommt bereits dann zur Anwendung, wenn das deutsche Recht es selber anordnet! Dies kann nach Bestimmungen zum Internationalen Privatrecht dann vorkommen, wenn ein Fall Bezüge zum Ausland hat, etwa beim grenzüberschreitenden Warenverkehr. In diesem Kontext spielt außerdem das UN-Kaufrecht (das allerdings auch Bestandteil des deutschen Rechts ist!) eine wichtige und von Vertragsparteien oft verkannte Rolle. Auch das Erbrecht verweist mitunter auf eine ausländische Rechtsordnung, wie etwa im Kontext von zum Nachlass gehörenden Grundstücken.

Die Parteien können aber auch selber die Geltung einer ausländischen Rechtsordnung für ihr Vertragsverhältnis vereinbaren (Grundsatz der freien Rechtswahl).

Die für ein erfolgreiches Arbeiten an Rechtsfällen mit Bezug auf Skandinavien, dabei insbesondere Schweden, unverzichtbare "interkulturelle Kompetenz" ist nicht nur aufgrund von Fremdsprachenkenntnissen vorhanden, sondern vor allem dadurch, dass der Kanzleigründer in Schweden, Dänemark und Finnland auch gearbeitet und gelebt hat.

Rechtsanwalt Dr. Scholtz hat sich stets für grenzüberschreitende Sachverhalte interessiert und dabei aufgrund seiner Fremdsprachenkenntnisse eine Spezialisierung auf den nordischen Rechtsraum bzw. die skandinavischen Länder erreicht.

Schwedisch spricht Rechtsanwalt Dr. Scholtz fließend. Die Sprache hat er bereits während seines Jura-Studiums an der Universität Tübingen und in Schweden selbst gelernt. Daneben hat er Kenntnisse im Norwegischen (mit Schwedisch eng verwandt) und Finnischen (wie das Ungarische zur finno-ugrischen Sprachfamilie gehörend).

Den juristischen Doktorgrad hat Rechtsanwalt Dr. Scholtz durch eine Arbeit erworben, in der er skandinavische Rechte mit dem deutschen Recht verglich. Große Anteile seiner Dissertation hat er an den Universitäten Kopenhagen, Uppsala und Helsinki angefertigt. Auch einen Teil seiner praktischen Ausbildung als Referendar hat er in Kopenhagen, dort am Østre Landsret, was einer Kombination aus deutschem Landgericht und Oberlandesgericht entspricht, erhalten.

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