Saatgutverkehr und Sortenschutz

Das Recht des Saatgutverkehrs ist öffentliches Recht und regelt im Saatgutverkehrsgesetz (SaatG) die behördliche Zulassung von Saatgut für die Inverkehrbringung. Das Sortenschutzrecht hingegen gehört zum Privatrecht und hier zum Wirtschaftsrecht - im Sortenschutzgesetz (SortSchG) wird der Sortenschutz des Züchters als gewerbliches Schutzrecht behandelt. In beiden Rechtsmaterien bestehen Zuständigkeiten des Bundessortenamtes, die aber unterschiedliche Aufgaben betreffen. Dementsprechend werden auch verschiedene Listen geführt: so gibt es einerseits Datenbanken zu geschützten Sorten auf nationaler und EU-Ebene und andererseits Beschreibende Sortenlisten sowie vor allem das Artenverzeichnis zum SaatG.

Die "Kanzlei Dr. Scholtz" bietet Beratung für Landwirte und Sorteninhaber zu Fragen aus dem Saatgutverkehrsgesetz und der Saatgutverordnung sowie dem Sortenschutz unter Berücksichtigung der nationalen und europäischen Ebene. Hierfür sind spezielle juristische und vor allem auch biologische Kenntnisse vorhanden.

Ein wichtiges Arbeitsfeld der Kanzlei ist ferner die Kennzeichnung von Saatgut. Hierfür spielen der "Pflanzenpass" nach der Saatgutverordnung sowie das "Pflanzengesundheitszeugnis" nach einer EU-Verordnung vom 26.10.2016 über die Einfuhr pflanzlichen Materials eine wichtige Rolle. Generell hat der Anteil europäischen Rechts im Bereich des gewerblichen Pflanzenbaus, dabei insbesondere bei der Inverkehrbringung und dem Vertrieb pflanzlichen Materials stark zugenommen. Die Europäische Union ihrerseits berücksichtigt für ihre Gesetzgebung auch internationale Verträge und Abkommen über technologische und molekularbiologische Innovationen im pflanzlichen Bereich.

Rechtsanwalt Dr. Scholtz hat im Rahmen seines Biologie-Studiums an der Universität Hohenheim das Hauptfach „Physiologie und Biotechnologie der Pflanzen“ belegt (Einzelnote der Diplom-Prüfung: sehr gut).

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