Internationales Erbrecht
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Internationale Erbrecht. Mit diesem wird zum Beispiel entschieden, nach welcher Rechtsordnung ein Testament ausgelegt wird oder sich die Gültigkeit einer letztwilligen Verfügung richtet, wobei hier Möglichkeiten bestehen, Einfluss zu nehmen. Eine im Zusammenhang mit internationalen Erbrechtsmandaten typischerweise auftretende Frage praktischer Art ist, was getan werden kann oder getan werden muss, wenn sich Nachlassgegenstände im Ausland befinden.
Die „Kanzlei Dr. Scholtz“ unterstützt auch bei Fragen der EU-Erbrechtsverordnung sowie des Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetzes (IntErbRVG), bezüglich letzterem vor allem bei der Vollstreckung deutscher Titel in skandinavischen Ländern.