Neuartige Lebensmittel

Generell ist das Lebensmittelrecht eines der dynamischsten Rechtsgebiete, was daran liegt, dass seine Regelungsgegenstände, nämlich Lebensmittel, ihrerseits ständig Änderungen unterworfen sind. Dies kam zuletzt in der Verordnung 2283 der EU aus dem Jahr 2015, der sog. „Novel Food-Verordnung“, zum Ausdruck.

Novel Food bzw. „neuartige Lebensmittel“ sind Lebensmittel, die zwei Voraussetzungen erfüllen: sie

  1. müssen unter eine Liste von in der Verordnung aufgeführten Kategorien fallen
    (Lebensmittel im Sinne der Katalogliste der Verordnung).
    Beispiele hierfür können sein Lebensmittel „mit neuer oder gezielt veränderter
    Molekularstruktur“ oder Lebensmittel, die aus Mikroorganismen, Pilzen oder
    Algen bestehen oder daraus isoliert oder erzeugt wurden
  2. dürfen nicht bereits vor dem 15. Mai 1997 in „nennenswertem Umfang“ im Gebiet der EU als Lebensmittel in Verkehr gewesen, also kein „historisches“ Lebensmittel sein (fehlende Vorerfahrung mit einer Substanz).

Sofern diese beiden Kriterien erfüllt sind, also ein „neuartiges Lebensmittel“ (für den Bereich der EU - Vorerfahrungen in Herkunftsregionen können natürlich bestehen) vorliegt, muss eine derartige Substanz ein (aktuell noch sehr) zeit- und kostenintensives Verfahren der Zulassung bei der EU durchlaufen.

Die „Kanzlei Dr. Scholtz“ kann hierbei die erforderliche rechtliche Beratung leisten, dies etwa in Gestalt der Anfertigung rechtlicher Stellungnahmen.

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