Die "Kanzlei Dr. Scholtz" leistet Beratung im gesamten Spektrum des IT-Rechts, insbesondere zu neuartigen Vertragstypen im IT-Bereich wie Software-Lizenzverträge auf der Basis von Kauf oder Miete, Software-Pflegeverträge, Website-Erstellungsverträge, Domain-Übertragungsverträge und Content-Lizenzverträge.
Weitere Schwerpunkte sind die Unterstützung bei der rechtlich einwandfreien Gestaltung von Online-Shops und der Minimierung damit zusammenhängender Haftungsrisiken, die Beratung zu Fragen des Verbraucher- und Datenschutzes im Internet aus Sicht von Unternehmern und Verbrauchern sowie die rechtliche Begleitung von IT-Projekten (Change Management und Überwindung von Projektkrisen).
Ferner spielt die Hilfestellung aus Anlass von Urheberrechten im Internet, insbesondere bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen, eine wichtige Rolle in der Beratungspraxis der Kanzlei.
Ein besonderes Anliegen der "Kanzlei Dr. Scholtz" ist die Sensibilisierung junger Unternehmen für die neuartigen, mit dem IT-Bereich zusammenhängenden Rechtsprobleme.
Computer und vor allem das Internet als neue Form zum Austausch von Informationen sind aus dem Alltag der meisten Menschen nicht mehr wegzudenken. Insbesondere der elektronische Geschäftsverkehr und die rasche Kommunikation über E-Mails haben in den letzten Jahren eine Bedeutung erlangt, die vor wenigen Jahren noch unvorstellbar war. Es ist wichtig, sich diesen Herausforderungen (und Chancen!) zu stellen.
Dies gilt nicht nur in den Bereichen Kommunikation, Wirtschaft und Technik, sondern im Hinblick auf jüngste Entwicklungen vor allem auch auf dem Gebiet des Rechts. Zu denken ist hier etwa an massenhafte Abmahnungen aus Anlass des Down- und Uploads von Dateien insbesondere in Filesharing-Systemen. Eine herausragende Rolle spielen dabei Musik- und Filmdateien und die Frage, inwieweit Eltern die Nutzung des Internets durch ihre Kinder zu beaufsichtigen haben, also eine „Internet-Erziehung“ leisten müssen. Hintergrund des Abmahnphänomens ist der Konflikt zwischen Informationsfreiheit im Internet und dem Bedürfnis nach Schutz von Urheberrechten.
Ebenfalls von wachsender Bedeutung ist die Beratung von Online-Shops. Dabei geht es um die rechtssichere Gestaltung von kommerziellen Websites, insbesondere die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben zur Belehrung von Verbrauchern und die Vermeidung damit zusammenhängender Haftungsfälle. Auch die Impressumspflicht und die Spezialmaterie Domainrecht spielen hier eine wichtige Rolle.
Nicht zuletzt durch aktuelle politische Entwicklungen sind außerdem Fragen zum Datenschutz sowie zur IT-Sicherheit wieder in den Vordergrund gerückt worden. Von herausragender Bedeutung in diesem Kontext ist die am 25. Mai 2018 unmittelbar in Kraft tretende Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten der Europäischen Union (sog. "Datenschutz-Grundverordnung").
Eine besondere Materie stellt schließlich das Computer- und Internetstrafrecht mit besonderen Formen der Tatbegehung dar. Hierzu zählen Computerbetrug und Computersabotage, der Betrug im Internet, Straftaten im Chat, das Ausspähen und Abfangen von Daten sowie die unbefugte Veröffentlichung von Bildaufnahmen.
Die rechtlichen Bestimmungen zu diesen vielfältigen Aspekten der Informationsgesellschaft kann nur der Spezialist überschauen.
Rechtsanwalt Dr. Scholtz hat im Rahmen seines Biologie-Studiums Bioinformatik als einen Schwerpunkt belegt. Außerdem hat er den Fachanwaltslehrgang im Informationstechnologierecht absolviert.