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11.01.2021 Anspruchsarten im Medizinrecht

Wissenswert zum Medizinrecht:  generelle Anspruchsarten


Behandlungsfehler eines Arztes oder Zahnarztes können davon betroffene Patienten auf sehr verschiedene Weisen schädigen. Dadurch ausgelöste Ansprüche eines Patienten zielen stets auf eine Erstattung in Geld ab, was eine Bezifferung des Anspruchs, also einen Ausdruck in Zahlen voraussetzt.

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Ersatztypen, welche auch mit unterschiedlichen juristischen Begriffen versehen sind: Schadensersatz und Schmerzensgeld.


Schadensersatz ist die unmittelbarere Form der Erstattung und bedeutet, dass die durch einen Behandlungsfehler verursachten Vermögenseinbußen durch einen Geldausgleich kompensiert werden müssen. Wichtig ist dabei also, dass es sich um materielle Schäden, d.h. um solche Einbußen handelt, die ohne weiteres in einem Geldwert beziffert werden können.

Konkrete Fälle dieser Art sind beispielsweise die Rückerstattung eines Arzthonorars - da der Arzt ein solches bei fehlerhafter Behandlung nicht oder nur in vermindertem Umfang verlangen kann - oder die Erstattung der Kosten für eine die herbeigeführten Schäden beseitigende Nach- oder Neubehandlung durch einen anderen Arzt. Hier kann der Patient die Höhe seines Anspruchs durch Vorlage von Rechnungen oder sonstiger geeigneter Belege nachweisen.


Davon zu unterscheiden ist das so genannte Schmerzensgeld. Zwar führt auch dieses zu einer Kompensation erlittenen Schadens in Gestalt einer Geldzahlung des Schädigers, da andersartige „Wiedergutmachungen“ nicht praktikabel sind - so können Behandlungsfehler nicht einfach rückgängig gemacht werden.

Das Schmerzensgeld wird aber infolge solcher Schäden gewährt, die nicht Vermögensschäden sind. Ein anderes Wort für diese sind ideelle Schäden. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass sie sich wertmäßig nicht unmittelbar herleiten lassen, etwa durch Vorlage von Rechnungen für die Kosten einer Nachbehandlung.

Hier sieht das Gesetz dementsprechend auch keine konkrete Schadensberechnung anhand von Belegen des Geschädigten vor, sondern eine „billige Entschädigung in Geld". 

Beispiele für Sachverhalte, die einen Schmerzensgeldanspruch auslösen können, sind durch fehlerhafte Behandlungen verursachte psychische Belastungen mit Krankheitswert - etwa der Mutter bei schweren Schlafstörungen bis hin zu Depressionen wegen fehlgeschlagener Sterilisation oder fehlerhaftem Schwangerschaftsabbruch; des männlichen Patienten, welcher infolge der unzutreffenden Diagnose „Hodenkrebs“ einige Wochen in Todesangst lebte; bei psychischen Belastungen durch infolge einer fehlerhaften Behandlung notwendig gewordenen stationären Folgebehandlungen erheblichen Umfangs.