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12.03.2021 Bewerbung von Lebensmitteln

Wichtige Fachgebiete des Lebensmittelrechts II:  WERBUNG


Der zweite praktisch sehr bedeutsame Bereich des Lebensmittelrechts betrifft den Vertrieb und hierbei die Werbung, also die Kommunikation mit Verbrauchern.

Dabei geht es um zutreffende bzw. gesetzlich erlaubte Werbeaussagen.

So sind etwa Vorgaben zum Verbot der Irreführung des Konsumenten sowie zur Werbung mit „Selbstverständlichkeiten" zu beachten.


Eine besondere Rolle spielt ferner, unter welchen Bedingungen eine Werbung mit Hinweisen wie „Natur/Natürlichkeit", „natürliche Aromen" oder „Frische“ erlaubt ist.

Das Gleiche gilt auch bei den immer wichtiger werdenden gentechnikfrei hergestellten Produkten sowie für vegetarische und vegane Erzeugnisse.


In den Bereich erlaubter Werbung gehören schließlich auch die Vorgaben zum Einsatz von Health und Nutrition Claims, wobei hier vor allem die Grenze zur Irreführung des Verbrauchers zu beachten ist.


Sowohl für den zuerst vorgestellten Bereich der Kennzeichnung von Lebensmitteln als auch für den hier behandelten Sektor der Werbung ist es wichtig, Lebensmittel möglichst rechtssicher von Arzneimitteln abzugrenzen (Stichwort: Anwendung von Arzneimittelrecht bei Präsentation eines Lebensmittels wie ein Arzneimittel!) sowie Besonderheiten zu Nahrungsergänzungsmitteln, Lebensmitteln für spezielle Verbrauchergruppen und so genanntem Novel Food Rechnung zu tragen.